Mandatsphilosophie mit Weitblick

Im Rahmen der von mir betriebenen Mandatsführung bin ich der Überzeugung, dass der Beruf des Rechtsanwaltes, gemessen an den damit verbundenen Anforderungen der heutigen Zeit, nur mit vollem tatsächlichen und zeitlichen Einsatz erfolgreich zu bewältigen ist.

Gerade in Anbetracht der sich ständig verändernden Rechtsprechung im Familienrecht ist der Mandant davon abhängig, dass der von ihm beauftragte Rechtsanwalt permanent Fortbildungen im Rahmen seiner Verpflichtung als Fachanwalt wahrnimmt.
Der Anwalt muss seine gesamten Ressourcen in den Fall einbringen können.
Denn in schwierigen Lebenssituationen (Trennung; Scheidung; Verlust des Arbeitsplatzes, usw.) darf der Anwalt nicht an der Seite seines Mandanten wegbrechen.
Er muss für den Mandanten greifbar sein.
Schicksal (also der Verlust der Lebensplanung) ist ein einklagbarer Rechtsverlust.
Deshalb ist es mir ein persönliches Anliegen, von Anbeginn des Mandatsverhältnisses mit meiner Mandantin/meinem Mandanten eine Mandatsstrategie mit Weitblick aufzubauen und stets weiterzuentwickeln, die den spezifischen Gegebenheiten des Falles vorbildlich gerecht wird und vorausschauend Entwicklungen einbezieht.

Für diesen bestmöglichen Zustand setze ich mich im Rahmen meiner Mandatsphilosophie ein.